Die Enttäuschung
26. Jänner 2009:
Bgm. Mair berichtet im Gemeinderat von einem Kompromiss, der mit der
WET erzielt werden konnte. Der "Kompromiss" wird auch in
der Lokalzeitung "Der Ybbstaler" unter dem Titel "Durchbruch
beim WET-Projekt", Untertitel "Wohnhausanlage von 86 auf
39 Einheiten reduziert", propagiert. Und Bgm. Mair stellt fest:
"Ich gehe davon aus, dass die Anrainer und Projektgegner mit
diesem Kompromiss einverstanden sein werden. Am besten wäre es,
die Initiative würde jetzt ihren Initiativantrag zurückziehen.
Damit wäre allen Beteiligten gedient."
16. Februar 2009:
Bgm. Mair und Baustadtrat Hraby informieren die Vertreter der Bürgerinitiative
über die neuen Planungen der WET. Diese sehen Wohnblocks und
Reihenhäuser vor. Das entspricht nicht dem Initiativantrag,
der eine Verbauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern fordert.
Und ein zweiter Mangel wiegt schwer: Von den 11.000 m² Bauland
würden 3.000 bis 3.500 m² nicht verbaut werden. Die WET
kündigt zwar an, sie würde diese Flächen verkaufen
- natürlich zu ihren Bedingungen. Niemand wird aber so teure
Grundstücke neben den WET Wohnsilos kaufen. Und in wenigen
Jahren – nach der nächsten Gemeinderatswahl – wird
die WET dann selbst die Verwertung der Liegenschaften vornehmen
müssen und die restlichen Wohneinheiten bauen - mit
der ganzen Härte der typisch niederösterreichischen Baukultur
(sa. Die Presse vom 1.12.2008)
Es wird also ein großer
Wohnblock nur vorerst nicht gebaut.
Die lauthals verkündete Reduktion auf 39 Wohneinheiten ist
nur ein Trugbild. Die Bürgerinitiative stimmt diesem Scheinkompromiss
nicht zu.
Im April 2002 hat der Gemeinderat die Gründe um die ehemalige
Weitmannvilla von Forst in Bauland vermutlich unter Verletzung zahlreicher
Vorschriften des NÖ Raumordnungsgesetzes umgewidmet: er hat
dadurch dem damaligen Grundeigentümer einen Vermögensvorteil
verschafft, die Interessen aller anderen Waidhofner und insbesondere
jene der Anrainer aber völlig ignoriert.
Im Jänner 2009 das gleiche Bild: Bürgermeister Mair entscheidet
sich gegen die Bürger Waidhofens und für die Wohnbaugenossenschaft
WET und deren Architekten DI Zieser. Der Bürgermeister zeigt
großes Verständnis für das Bestreben der Wohnbaugenossenschaft
WET, möglichst profitabel, also großvolumig, zu bauen.
Dass die bestehenden Wohnungen und Häuser in der Weitmannsiedlung
an Wert verlieren, dass die Verkehrssituation in der Schmiedestrasse
unerträglich und für Fußgänger noch gefährlicher
wird und dass künftig ein mit Beton verschütteter Hügel
das Landschaftsbild prägen wird, wo jetzt Wald lebt, ist ihm
offensichtlich egal.
Die Bürgerinitiative Weitmannsiedlung hat gegen die Zerstörung
des Naherholungsgebiets Weitmannsielung den Weg der direkten Demokratie
beschritten und einen Initiativantrag auf Erlassung eines Bebauungsplans
eingebracht - mit zweimal so vielen Unterschriften als notwendig
gewesen wären. Es wurde der Stadtgemeinde und ihrem Bürgermeister
ein rechtskonformer Weg aus dem Dilemma angeboten. Der Bürgermeister
ist diesen Weg nicht gegangen. Er und die WVP tragen nun die volle
Verantwortung.
"Ein garstig Lied! Pfui! ein politisch Lied! ein leidig Lied!"
lesen wir in Goethes Faust und nehmen es daher wenig überrascht
zur Kenntnis, wenn der Bürgermeister die Öffentlichkeit
falsch informiert, wenn die feste Überzeugung der WVP-Spitze,
vor Beschlussfassung über den Initiativantrag würde kein
Bauantrag eingebracht, enttäuscht wird und wenn die WET zwar
ankündigt, die Liegenschaft zu verkaufen, aber nie einen Preis
nennt und so die Umsetzung des konstruktiven
Hraby-Plans sabotiert.
Was dieses armselige Bild aber noch übertrifft, ist
das Liegenlassen des Initiativantrags. Von Gesetzes wegen hätte
der Bürgermeister dafür Sorge zu tragen, dass der Initiativantrag
in der nächsten Sitzung des Gemeinderats
behandelt wird (§
8 STROG). Der Initiativantrag wurde am 11. August 2008 eingebracht.
Seither gab es in monatlichen Abständen 7 Gemeinderatssitzungen.
Der Initiativantrag wurde inhaltlich einfach nicht behandelt. Es
wird dadurch das Gesetz scheinbar vorsätzlich mit der Absicht
verletzt, andere zu schädigen. Es ist dies aber nicht nur eine
Missachtung des Gesetzes, sondern insbesondere auch der direkten
Demokratie und der Menschen, die mit ihrer Unterschrift den Initiativantrag
unterstützt haben.
Und es wird mit dem Liegenlassen des Initiativantrags letztlich
auch der Gemeinderat ausgeschaltet, der mit einem Bebauungsplan
die Art der Verbauung bestimmen könnte, wenn er rechtzeitig
handelt. Wenn er aber den Bebauungsplan zu spät beschließt,
also nach Einlangen des Bauantrags bzw nach Erlassung einer Bausperre,
dann ist sein Beschluss wirkungslos. Acht Monate liegt der Initiativantrag
bereits. Bis Mitte Jänner jedenfalls hatte die WET noch keinen
Bauantrag eingebracht. Aber auch die im Pkt. 3 des Initiativantrags
beantragte Bausperre wurde bis heute nicht beschlossen, wofür
es keine sachliche Rechtfertigung gibt. Offensichtlich wird gewartet,
bis die WET einen Bauantrag einbringt, um dadurch ein positives
Ergebnis einer Zustimmung zum Initiativantrag von vornherein zu
unterlaufen.
Die niederösterreichische
Bauordnung bestimmt, dass Neubauten sich in die Umgebung harmonisch
einfügen müssen. Der im Initiativantrag beantragte Bebauungsplan
würde eine Art der Bebauung vorsehen, die eine harmonische
Einfügung der Neubauten in ihre Umgebung gewährleistet.
Wenn dieser Bebauungsplan vom Gemeinderat nicht oder zu spät
beschlossen wird, dann kann sich der Bürgermeister im konkreten
Bauverfahren nicht auf demokratisch legitimierte Regeln stützen
und er kann nahezu willkürlich beurteilen, ob die Harmonie
gegeben ist. Ist diese nicht gegeben - und bei den von der WET geplanten
Bauwerken ist das offensichtlich so -, dann darf der Bürgermeister
die Baubewilligung nicht erteilen. Genehmigt der Bürgermeister
das überdimensionale Bauwerk trotzdem, dann muss er mit gesteigertem
Unmut und weiterem Widerstand rechnen.
Letztlich bleibt der Eindruck eines abgekarteten Spiels,
das uns weit von einer einvernehmlichen Lösung entfernt hat.
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