Am 23. April 2002 wurde ein großer Teil der Liegenschaften
rund um die ehemalige Weitmannvilla von Wald in Bauland umgewidmet.
Zahlreiche Vorschriften des NÖ Raumordnungsgesetzes wurden
vermutlich dabei missachtet und damit die Interessen insbesondere
der Anrainer massiv verletzt.
Die
Rechtsverletzungen im Einzelnen!
Es sind genau diese Rechtsverletzungen,
die sich nun - bei Vorliegen des konkreten Bauplans - als
die Wurzel aller Probleme erweisen.
Flächenwidmung
bis 23.4.2002 (PDF-Format)
Flächenwidmung
ab 23.4.2002 (PDF-Format)
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Die Anrainer und vermutlich auch der zustimmende Gemeinderat
sollten bei der Umwidmung mittels eines Bebauungskonzepts wahrscheinlich
beruhigt werden, das eine relativ lockere Verbauung (9 Reihenhäuser
und Terrassenwohnungen) ausweist.
Dieses Bebauungskonzept wird nach erfolgreicher Umwidmung aus
nicht bekannten Gründen aufgegeben.
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Bei der Umwidmung wird auf die Interessen der Anrainer keine
Rücksicht genommen, Einzelinteressen werden aber scheinbar
massiv gefördert: Am 4. Juli 2003 verkauft
Ing. Bene die Liegenschaften - wertgesteigert - an die gemeinnützige
Wohnbaugesellschaft WET. |